Professionelle Reinigungsdienstleistungen
Winterdienst-Räumfahrzeug bei der Schneeräumung eines Parkplatzes

Winterdienst

Sichere Wege bei jedem Wetter – zuverlässiger Winterdienst.

Verkehrssicherungspflicht im Winter – wir übernehmen

Eigentümer und Hausverwalter sind verpflichtet, Gehwege, Zufahrten und Parkplätze winterlich verkehrssicher zu halten. Wer dies nicht zuverlässig erledigt, riskiert Schadenersatz nach Unfällen. MSS Cleaning übernimmt die komplette Räum- und Streupflicht – mit Bereitschaftsdienst, Einsatzleitung und dokumentierten Protokollen.

Wir beobachten die Wetterlage und disponieren rechtzeitig, sodass Ihre Flächen vor Berufsverkehr und Geschäftsöffnung frei sind. Welche Flächen dazugehören, welcher Einsatzauslöser gilt und welches Streumittel dort zulässig ist, halten wir vorab objektbezogen fest – das ist der Unterschied zwischen übernommener Pflicht und einem Versprechen.

So rechnen wir ab

Winterdienst wird bei uns nach dem abgerechnet, was tatsächlich geleistet wurde. Beide Modelle beruhen auf einem Leistungsverzeichnis, in dem Flächen, Einsatzauslöser und zulässige Streumittel objektbezogen festgelegt sind.

Einsatzbezogene AbrechnungJeder Räum- und Streueinsatz wird einzeln erfasst und abgerechnet. Was nicht anfällt, wird nicht berechnet.
Rahmenvertrag mit BereitschaftDie Bereitschaft samt Wetterbeobachtung und Disposition ist vertraglich hinterlegt, die Einsätze werden nach Leistung abgerechnet.

Streumittel – was zulässig ist

Beim Streumittel entscheidet nicht die Wirkung, sondern die kommunale Satzung. Auftauende Mittel sind in vielen Städten Nordrhein-Westfalens untersagt – und zwar nicht nur auf öffentlichen Gehwegen, sondern regelmäßig auch auf privaten Zuwegungen, Zufahrten und Stellplatzflächen. Wer sie trotzdem einsetzt, riskiert ein Bußgeld und Schäden an Belag, Bewuchs und Entwässerung.

Splitt – der RegelfallAbstumpfendes Mittel, satzungskonform einsetzbar, nach der Saison aufnehmbar. Damit arbeiten wir standardmäßig.
Weitere abstumpfende MittelSand oder Granulat, wo Splitt aus baulichen Gründen ungeeignet ist – etwa auf empfindlichen Belägen.
Auftausalz und Sole – die AusnahmeSole ist gelöstes Salz und unterliegt denselben Verboten. Einsatz nur dort, wo die Satzung es ausdrücklich erlaubt: bei Eisregen und an Gefahrenstellen wie Treppen und Gefällstrecken.

Nach der Saison: Splitt wieder aufnehmen

Abstumpfende Streumittel müssen nach dem Winter wieder von den Flächen. Bleibt Splitt liegen, gelangt er in Entwässerungsrinnen und Schächte und wird auf Gehflächen selbst zur Rutschgefahr. Wir nehmen den Splitt am Saisonende auf und übergeben die Flächen im Zuge der Außenflächenpflege gereinigt zurück.

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Winterdienst.

1

Wann sind unsere Flächen morgens geräumt?

Vor Beginn der Zeiten, zu denen Sie nach der örtlichen Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung räum- und streupflichtig sind. Bei Rampen, Lieferzonen und Mitarbeiterzufahrten richten wir uns zusätzlich nach Ihren Schichtbeginnzeiten – das halten wir objektbezogen im Leistungsverzeichnis fest.

2

Was passiert bei Glätte außerhalb der regulären Einsatzzeiten?

Unsere Einsatzleitung beobachtet die Wetterlage und disponiert auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen. Wer den Einsatz auslöst und ab welcher Wetterlage, ist vertraglich geregelt – Sie müssen nichts anfordern.

3

Welche Streumittel dürfen überhaupt eingesetzt werden?

Weniger, als viele annehmen. Auftauende Streumittel – dazu zählen Streusalz und auch Sole, denn Sole ist gelöstes Salz – sind nach den Satzungen vieler Kommunen in NRW untersagt, und dieses Verbot endet nicht am Bordstein: Es erfasst regelmäßig auch private Gehwege, Zufahrten und Parkplätze. Regelfall sind deshalb abstumpfende Mittel, allen voran Splitt. Auftausalz kommt nur dort infrage, wo die örtliche Satzung es ausdrücklich zulässt – etwa bei Eisregen oder an besonderen Gefahrenstellen wie Treppen und Gefällstrecken.

4

Wer prüft, was auf unserem Grundstück zulässig ist?

Das machen wir vor Vertragsbeginn. Die maßgeblichen Regeln stehen in der Satzung Ihrer Kommune und unterscheiden sich zwischen Essen, Düsseldorf, Köln und Remscheid. Wir gleichen sie mit Ihren Flächen ab und legen die zulässigen Mittel je Fläche im Leistungsverzeichnis fest.

5

Wie wird der Einsatz dokumentiert?

Wir führen für jeden Einsatz ein Protokoll mit Datum, Uhrzeit, eingesetztem Personal, bearbeiteter Fläche und verwendetem Streumittel. Diese Protokolle sind der Nachweis, den Sie brauchen, wenn nach einem Sturz Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden – auf Wunsch als regelmäßiges Reporting.