Professionelle Reinigungsdienstleistungen
Reinigung von Alten- & Pflegeheimen – Reinigungsdienstleistung von MSS Cleaning

Reinigung von Alten- & Pflegeheimen

Ein Pflegeheim ist ein Zuhause – Hygiene muss das berücksichtigen, nicht überschreiben.

Zwischen Hygienepflicht und Wohnlichkeit

Pflegeeinrichtungen stehen vor einer Aufgabe, die Kliniken so nicht haben: Sie müssen die Hygieneanforderungen des Infektionsschutzgesetzes erfüllen, ohne dass daraus eine Krankenhausatmosphäre wird. Für die Bewohnerinnen und Bewohner ist das Zimmer kein Aufenthaltsort für ein paar Tage, sondern ihr Zuhause – häufig für Jahre.

Gleichzeitig ist die Bewohnerschaft aufgrund von Alter, Vorerkrankungen und Immunlage besonders anfällig, und Gemeinschaftsleben bedeutet enge Kontakte. Ausbrüche von Magen-Darm-Infektionen oder Atemwegserkrankungen verlaufen hier schneller und schwerer als anderswo. Beides gleichzeitig ernst zu nehmen, ist die eigentliche fachliche Anforderung.

Unser Ansatz: Im Regelbetrieb wird gründlich gereinigt und gezielt dort desinfiziert, wo es begründet ist – vor allem an Kontaktflächen und im Sanitärbereich. Bei einem Infektionsgeschehen wird umgestellt, und zwar sofort und nach einem vorher festgelegten Ablauf, nicht improvisiert.

Bereiche der Einrichtung

Bewohnerzimmer Reinigung im festen Turnus mit besonderem Augenmerk auf Kontaktflächen: Bettgestell, Nachttisch, Griffe, Haltegriffe, Rufanlage. Persönliche Gegenstände bleiben unberührt.
Bewohner-Sanitärräume Der hygienisch kritischste Bereich der Einrichtung. Reinigung mit definierter Desinfektion der Kontaktflächen und verlässlichem Verbrauchsmaterial.
Pflegebäder Gemeinschaftlich genutzte Nassbereiche mit intensivem Hautkontakt – Wanne, Lifter, Duschstuhl und Ablagen brauchen Aufbereitung nach jeder Nutzung.
Gemeinschafts- und Aufenthaltsräume Hohe Belegungsdichte und viele berührte Flächen: Tische, Stuhllehnen, Handläufe, Türgriffe, Aufzugtableaus.
Speisebereiche und Verteilerküchen Bereiche mit Lebensmittelbezug und damit HACCP-Anforderungen – siehe Küchenreinigung.
Funktions- und Therapieräume Behandlungs- und Pflegearbeitsräume, Therapieflächen, Lagerräume für Pflegehilfsmittel.
Flure und Treppenhäuser Verkehrswege mit Handläufen als zentralen Kontaktflächen – und mit besonderer Bedeutung für die Sturzprävention: keine Restfeuchte auf Gehflächen.
Verwaltung und Personalräume Bereiche ohne Bewohnerkontakt – Reinigung nach den Maßstäben der gewerblichen Unterhaltsreinigung.

Ausbruchsgeschehen: vorbereitet statt improvisiert

Magen-Darm- und Atemwegsinfektionen breiten sich in Pflegeeinrichtungen schnell aus. Entscheidend ist dann, wie schnell umgestellt wird – und ob der Ablauf vorher feststand. Wir legen deshalb gemeinsam mit Ihrer Hygieneverantwortung im Voraus fest, was im Ausbruchsfall gilt:

  • Welche Flächen zusätzlich in welchem Turnus desinfiziert werden und mit welchem Wirkungsbereich.
  • Welche Ausstattung im betroffenen Bereich verbleibt und nicht mehr in andere Bereiche wechselt.
  • In welcher Reihenfolge Bereiche bearbeitet werden, damit nicht aus dem betroffenen in den nicht betroffenen Bereich gearbeitet wird.
  • Wie zusätzliches Personal disponiert wird und wer es einweist.
  • Wie die Maßnahmen dokumentiert werden – das Gesundheitsamt fragt danach.

Prüfungen durch Heimaufsicht und Medizinischen Dienst

Bei Qualitätsprüfungen wird die Hygiene regelmäßig zum Thema – und geprüft wird nicht nur der Zustand, sondern die Nachweisbarkeit. Wir stellen deshalb Reinigungs- und Desinfektionspläne je Bereich, die Zuordnung der eingesetzten Mittel, die Durchführungsdokumentation sowie die Qualifikations-, Unterweisungs- und Immunitätsnachweise unseres Personals in einer Form bereit, die Sie unmittelbar vorlegen können. Feste Teams, die die Einrichtung und ihre Bewohner kennen, sind dabei kein Komfort, sondern Teil der Qualität.

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Reinigung von Alten- & Pflegeheimen.

1

Gelten in Pflegeheimen dieselben Regeln wie in Kliniken?

Der rechtliche Rahmen ist derselbe – Infektionsschutzgesetz, Hygieneplan, KRINKO-Empfehlungen. Die Umsetzung ist eine andere. Ein Pflegeheim ist der Wohnort seiner Bewohnerinnen und Bewohner, kein Behandlungsbetrieb mit wechselnder Belegung. Ein Konzept, das ein Bewohnerzimmer wie ein Krankenzimmer behandelt, ist fachlich überzogen und für die Menschen dort unangenehm.

2

Wie gehen Sie mit persönlichen Gegenständen im Bewohnerzimmer um?

Wir bewegen sie nicht ohne Absprache. Möbel, Bilder, Fotos und persönliche Dinge sind Eigentum der Bewohnerinnen und Bewohner – und oft das Einzige, was aus dem früheren Zuhause geblieben ist. Was gereinigt wird und was unberührt bleibt, klären wir mit der Pflegedienstleitung und, wo möglich, mit den Bewohnern selbst.

3

Wann wird desinfiziert?

Gezielt und anlassbezogen: an Kontaktflächen im Sanitärbereich, bei Kontamination mit Körperflüssigkeiten und bei bestätigten Infektionsfällen. Eine flächendeckende Desinfektion aller Bewohnerzimmer ist im Regelbetrieb weder vorgesehen noch sinnvoll – sie belastet Bewohner und Material, ohne die Hygiene zu verbessern.

4

Was passiert bei einem Norovirus- oder Influenza-Ausbruch?

Dann greift ein anderes Regime: erweiterte Desinfektion der Kontaktflächen im betroffenen Bereich, getrennte Ausstattung, angepasste Reihenfolge der Bereiche und zusätzliches Personal. Wir richten uns dabei nach den Anordnungen Ihrer Hygieneverantwortung und des Gesundheitsamts und dokumentieren jede Maßnahme.

5

Wie arbeiten Sie mit dem Pflegeteam zusammen?

Eng und mit klarer Abgrenzung. Reinigung und Pflege greifen im Bewohnerzimmer ineinander – etwa bei der Aufbereitung nach einer Kontamination oder bei Hilfsmitteln wie Rollstühlen und Gehhilfen. Wir legen im Leistungsverzeichnis fest, wer was übernimmt, damit im Alltag nichts zwischen den Zuständigkeiten liegen bleibt.

6

Sind Ihre Nachweise für Qualitätsprüfungen verwendbar?

Ja. Reinigungs- und Desinfektionspläne, Mittelzuordnung, Durchführungsnachweise sowie die Qualifikations- und Immunitätsnachweise des Personals stellen wir in einer Form bereit, die Sie bei Prüfungen durch den Medizinischen Dienst und die Heimaufsicht direkt vorlegen können.