Zwischen Hygienepflicht und Wohnlichkeit
Pflegeeinrichtungen stehen vor einer Aufgabe, die Kliniken so nicht haben: Sie müssen die Hygieneanforderungen des Infektionsschutzgesetzes erfüllen, ohne dass daraus eine Krankenhausatmosphäre wird. Für die Bewohnerinnen und Bewohner ist das Zimmer kein Aufenthaltsort für ein paar Tage, sondern ihr Zuhause – häufig für Jahre.
Gleichzeitig ist die Bewohnerschaft aufgrund von Alter, Vorerkrankungen und Immunlage besonders anfällig, und Gemeinschaftsleben bedeutet enge Kontakte. Ausbrüche von Magen-Darm-Infektionen oder Atemwegserkrankungen verlaufen hier schneller und schwerer als anderswo. Beides gleichzeitig ernst zu nehmen, ist die eigentliche fachliche Anforderung.
Unser Ansatz: Im Regelbetrieb wird gründlich gereinigt und gezielt dort desinfiziert, wo es begründet ist – vor allem an Kontaktflächen und im Sanitärbereich. Bei einem Infektionsgeschehen wird umgestellt, und zwar sofort und nach einem vorher festgelegten Ablauf, nicht improvisiert.