Professionelle Reinigungsdienstleistungen
Reinigung von Arztpraxen & MVZ – Reinigungsdienstleistung von MSS Cleaning

Reinigung von Arztpraxen & MVZ

Behandlungsräume, Eingriffsräume, Wartezone und Anmeldung – jeweils nach ihren eigenen Anforderungen.

Die Praxis ist kein kleines Krankenhaus

Arztpraxen und MVZ unterliegen denselben gesetzlichen Grundlagen wie Kliniken – dem Infektionsschutzgesetz, den KRINKO-Empfehlungen und in Nordrhein-Westfalen der Hygieneverordnung für medizinische Einrichtungen. Die praktische Umsetzung sieht aber anders aus: Es gibt keine Nachtschicht, keine Hygienefachkraft in Vollzeit und meist ein enges Zeitfenster nach Sprechstundenende.

Genau daran scheitern viele Reinigungskonzepte in Praxen. Entweder wird pauschal alles desinfiziert, was Mittel verbraucht und Oberflächen angreift, ohne die Hygiene zu verbessern. Oder es wird wie in einem Büro gereinigt, und die patientennahen Flächen bekommen nicht, was sie brauchen.

Wir gehen den Weg dazwischen: Wir stufen die Räume Ihrer Praxis nach ihrem tatsächlichen Risiko ein und legen für jede Gruppe fest, was zu tun ist. Das Ergebnis ist ein Plan, der in der verfügbaren Zeit umsetzbar ist – und der bei einer Begehung erklärt werden kann.

Räume und ihre Anforderungen

Behandlungszimmer Desinfizierende Reinigung der patientennahen Flächen: Liege, Beistelltisch, Bedienelemente, Arbeitsflächen. Boden im festgelegten Turnus, Kontaktflächen bei jedem Durchgang.
Eingriffs- und Operationsräume Bereich mit besonderem Infektionsrisiko. Eigenes Regime, eigene Ausstattung, Schlussreinigung nach dem Eingriffsprogramm und gesonderte Dokumentation.
Labor- und Aufbereitungsräume Flächenreinigung und -desinfektion im Umfeld der Instrumentenaufbereitung. Die Aufbereitung der Medizinprodukte selbst bleibt beim Praxisteam.
Wartezone und Anmeldung Hohe Personenfrequenz ohne Behandlungskontakt. Schwerpunkt auf Kontaktflächen – Türgriffe, Stuhllehnen, Tresenkanten, Spielecke – statt auf flächiger Desinfektion.
Patienten-WC Sanitärbereich mit Patientennutzung. Reinigung mit definierter Desinfektion der Kontaktflächen und verlässlichem Verbrauchsmaterial-Nachschub.
Verwaltung und Sozialräume Bereiche ohne Patientenkontakt. Reinigung wie im gewerblichen Umfeld – hier ist Desinfektion weder nötig noch sinnvoll.

Zahnarztpraxen und Spezialfälle

In Zahnarztpraxen entstehen bei der Behandlung Aerosole, die sich auf den Flächen im Umfeld der Einheit niederschlagen. Behandlungseinheit, Speischale, Ablagen und die angrenzenden Flächen brauchen deshalb eine engere Aufbereitung als der Rest des Raums – und der Boden im Umfeld der Einheit gehört fachlich dazu.

Ähnliches gilt für Praxen mit Endoskopie, Dialyse oder onkologischer Behandlung: Sie haben Bereiche mit deutlich erhöhten Anforderungen, die sich nicht im allgemeinen Praxisplan abbilden lassen. Wir erfassen solche Bereiche bei der Begehung gesondert und stimmen das Vorgehen mit Ihrer Hygieneverantwortung ab.

Was Sie von uns bekommen

  • Ein Reinigungs- und Desinfektionskonzept, das zu Ihrem Hygieneplan passt und in Ihr Zeitfenster passt.
  • Eine eindeutige Abgrenzung, welche Aufgaben beim Praxisteam bleiben und welche wir übernehmen.
  • Ein festes, auf Verschwiegenheit verpflichtetes Team, das Ihre Praxis kennt.
  • Nachweise über Masernimmunität, Unterweisung nach TRBA 250 und arbeitsmedizinische Vorsorge des eingesetzten Personals.
  • Durchführungsdokumentation, die Sie bei einer Begehung vorlegen können.
  • Anlassbezogene Unterstützung bei Infektionsfällen – siehe Desinfektion.

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Reinigung von Arztpraxen & MVZ.

1

Wann wird in einer Praxis gereinigt?

In aller Regel nach Ende der Sprechstunde, damit Behandlungsräume ungestört und vollständig bearbeitet werden können. Ergänzend braucht es die Zwischenaufbereitung während des Betriebs: patientennahe Flächen und Kontaktflächen im Behandlungszimmer werden zwischen den Patienten aufbereitet. Diese Zwischenaufbereitung liegt organisatorisch meist beim Praxisteam – wir grenzen im Leistungsverzeichnis eindeutig ab, was davon zu uns gehört.

2

Was unterscheidet Behandlungszimmer von Wartezimmer und Anmeldung?

Im Behandlungszimmer gibt es patientennahe Flächen und mögliche Kontamination durch Körperflüssigkeiten – dort wird desinfizierend gereinigt. Wartezone und Anmeldung sind Bereiche mit hoher Personenfrequenz, aber ohne Behandlungskontakt: Hier steht die Kontaktflächenreinigung im Vordergrund, nicht die flächige Desinfektion.

3

Übernehmen Sie die Aufbereitung von Instrumenten?

Nein, und das sollte auch kein Reinigungsdienstleister anbieten. Die Aufbereitung von Medizinprodukten ist eine eigene, streng geregelte Tätigkeit mit eigener Qualifikation und liegt beim Praxisteam. Wir reinigen die Flächen und Räume, in denen aufbereitet wird – nicht die Instrumente selbst.

4

Wie gehen Sie mit Datenschutz und Diskretion um?

Unser Personal ist auf Verschwiegenheit verpflichtet und arbeitet in Praxen mit festen Teams. Patientenunterlagen, Bildschirme und Anmeldebereiche werden nicht bewegt oder eingesehen. In Räumen, in denen Unterlagen offen liegen, stimmen wir das Vorgehen vorab mit der Praxisleitung ab.

5

Was gilt bei Eingriffsräumen und ambulantem Operieren?

Ambulante Eingriffsräume unterliegen deutlich höheren Anforderungen als normale Behandlungszimmer – hier greifen die Vorgaben für Bereiche mit besonderem Infektionsrisiko, einschließlich Schlussreinigung nach dem Eingriffsprogramm. Das setzen wir nach dem Hygieneplan Ihrer Praxis um und dokumentieren es gesondert.