Professionelle Reinigungsdienstleistungen
Reinigung medizinischer Einrichtungen – Reinigungsdienstleistung von MSS Cleaning

Reinigung medizinischer Einrichtungen

Praxis, Klinik, Pflege und Reha – jeweils mit eigenen Regeln und eigenem Konzept.

Hygiene ist hier keine Qualitätsstufe, sondern eine Rechtspflicht

In einem Bürogebäude entscheidet der Betreiber, wie sauber es sein soll. In einer medizinischen Einrichtung entscheidet das nicht der Betreiber allein: Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet Einrichtungen des Gesundheitswesens dazu, die nötigen Maßnahmen zur Verhütung von Infektionen in einem Hygieneplan festzulegen und einzuhalten. Reinigung ist Teil dieses Plans – und damit eine Maßnahme, deren Durchführung nachweisbar sein muss.

Den fachlichen Maßstab dafür setzt die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut. Ihre Empfehlung zur Reinigung und Desinfektion von Flächen ist der Referenzrahmen, an dem sich Konzepte messen lassen müssen. Ergänzend beschreibt die DIN 13063 die Anforderungen an die Reinigung und desinfizierende Reinigung in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen.

Für uns folgt daraus eine klare Rollenverteilung: Den Hygieneplan verantwortet Ihre Einrichtung. Unsere Aufgabe ist es, ihn fachgerecht umzusetzen, das Personal entsprechend zu qualifizieren und die Durchführung so zu dokumentieren, dass sie einer Begehung standhält.

Vier Einrichtungstypen, vier Konzepte

„Medizinische Reinigung" ist kein einheitlicher Leistungsbegriff. Ein OP-Bereich, ein Bewohnerzimmer im Pflegeheim und ein Bewegungsbad in der Reha haben fachlich wenig gemeinsam. Deshalb behandeln wir sie getrennt:

Risikobereiche als Grundlage jedes Konzepts

Bevor über Turnus und Mittel gesprochen wird, muss feststehen, mit welchem Infektionsrisiko eine Fläche verbunden ist. Die KRINKO unterscheidet dafür Bereiche mit steigenden Anforderungen – von Flächen ohne Patientenkontakt bis zu Bereichen, in denen besonders gefährdete Patientinnen und Patienten versorgt werden. Aus dieser Einstufung ergibt sich, ob eine Fläche gereinigt oder desinfizierend gereinigt wird und wie oft.

Ohne InfektionsrisikoVerwaltung, Flure, Technikräume, Archive. Reinigung wie im gewerblichen Umfeld.
Mit möglichem InfektionsrisikoPatientenzimmer, Wartebereiche, Sanitärräume. Reinigung mit definierten Kontaktflächen und festgelegten Desinfektionsschritten.
Mit besonderem InfektionsrisikoEingriffs- und Funktionsräume, Endoskopie, Intensivbereiche. Desinfizierende Reinigung nach festem Regime.
Mit besonderer Gefährdung der PatientenBereiche mit immungeschwächten Patienten. Höchste Anforderungen an Verfahren, Ausstattung und Personal.

Was in der Praxis den Unterschied macht

  • Reinigung vor Desinfektion Ein Desinfektionsmittel wirkt nicht zuverlässig auf einer verschmutzten Fläche. Wer beides vermischt, erzeugt Dokumentation ohne Wirkung.
  • Scheuer-Wischdesinfektion statt Aufsprühen Die mechanische Führung ist Teil der Wirkung und lässt sich nicht ersetzen.
  • Bezugsmethode und Farbcodierung Ein frischer Bezug je Fläche beziehungsweise Raum, farblich getrennte Tücher für Sanitär, Patienten- und Allgemeinbereich – so wird nichts verschleppt.
  • Getrennte Wagen und Geräte Reine und unreine Bereiche werden nicht mit derselben Ausstattung bearbeitet.
  • Kontaktflächen zuerst Türgriffe, Lichtschalter, Bettgestelle, Handläufe und Bedienelemente sind für die Übertragung entscheidender als große Bodenflächen.
  • Feste Teams Wer die Einrichtung und ihre Abläufe kennt, macht in diesem Umfeld weniger Fehler als ständig wechselndes Personal.

Personal: Voraussetzungen und Nachweise

Wer in einer medizinischen Einrichtung reinigt, arbeitet im Anwendungsbereich der TRBA 250 zu biologischen Arbeitsstoffen im Gesundheitswesen. Daraus folgen Unterweisungspflichten, Vorgaben zur Schutzausrüstung und das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge einschließlich Hepatitis-B-Impfung. Für Tätige in Einrichtungen des Gesundheitswesens kommt der Nachweis der Masernimmunität hinzu.

Diese Nachweise sind kein Papierkram am Rand – bei einer Begehung wird nach ihnen gefragt. Wir führen sie für das eingesetzte Personal und stellen sie Ihrer Hygieneverantwortung zur Verfügung. Ergänzend zur Reinigung übernehmen wir bei Bedarf anlassbezogene Desinfektionsmaßnahmen.

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Reinigung medizinischer Einrichtungen.

1

Wonach richtet sich die Reinigung in einer medizinischen Einrichtung?

Nach dem Hygieneplan der Einrichtung. Er ist nach dem Infektionsschutzgesetz vorgeschrieben und legt fest, welcher Bereich in welchem Turnus mit welchem Verfahren zu bearbeiten ist. Wir schreiben diesen Plan nicht, wir setzen ihn um – abgestimmt mit Ihrer Hygienefachkraft und dokumentiert.

2

Was sind Risikobereiche und warum sind sie entscheidend?

Die KRINKO unterteilt Flächen nach ihrem Infektionsrisiko – von Bereichen ohne Patientenkontakt wie Verwaltung und Fluren bis zu Bereichen mit besonderer Infektionsgefährdung, etwa bei immungeschwächten Patienten. Aus dieser Einstufung folgt alles Weitere: Verfahren, Turnus, Mitteleinsatz und die Frage, ob gereinigt oder desinfizierend gereinigt wird. Ein Reinigungskonzept ohne diese Einstufung ist keins.

3

Welche Desinfektionsmittel setzen Sie ein?

Im Regelfall Mittel der VAH-Liste, ausgewählt nach dem Erregerspektrum und der Materialverträglichkeit. Ordnet eine Behörde nach dem Infektionsschutzgesetz eine Entseuchung an, sind stattdessen Mittel und Verfahren der RKI-Liste zu verwenden. Welche Liste greift, ist keine Ermessensfrage.

4

Welche Anforderungen gelten für Ihr Personal?

Personal in Einrichtungen des Gesundheitswesens muss die Masernimmunität nachweisen. Hinzu kommen die Unterweisung nach der TRBA 250 zum Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen, das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge einschließlich Hepatitis-B-Impfung und – bei Einsatz in küchennahen Bereichen – die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Diese Nachweise führen wir und legen sie bei Begehungen vor.

5

Was liefern Sie für Begehungen und Qualitätsprüfungen?

Reinigungs- und Desinfektionspläne je Bereich, die Zuordnung der eingesetzten Mittel, Nachweise über Unterweisung und Immunstatus des Personals sowie die Durchführungsdokumentation. Bei einer Begehung ist nicht entscheidend, dass sauber gemacht wurde, sondern dass es belegbar ist.

6

Wie reagieren Sie bei einem Ausbruchsgeschehen?

Wir disponieren zusätzliches Personal und führen die angeordneten Maßnahmen in Abstimmung mit Ihrer Hygieneverantwortung durch – mit dem für den Erreger vorgesehenen Wirkungsbereich, getrennter Ausstattung für den betroffenen Bereich und lückenloser Dokumentation.