Grünpflege ist zur Hälfte eine Rechtsfrage
Außenanlagen werden gern als der einfache Teil des Objektbetriebs behandelt. Tatsächlich ist die Grünpflege der Bereich mit den meisten rechtlichen Vorgaben: Wann geschnitten werden darf, regelt das Naturschutzrecht. Womit Wildkraut auf befestigten Flächen entfernt werden darf, regelt das Pflanzenschutzrecht. Und für den Baumbestand haftet der Eigentümer im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht.
Wer diese Vorgaben ignoriert, merkt es meist erst, wenn es teuer wird – bei einem Bußgeld wegen eines Rückschnitts zur falschen Zeit, bei einem Herbizideinsatz auf dem Hof oder nach einem Sturmschaden, wenn nach der dokumentierten Baumkontrolle gefragt wird.
Wir planen die Pflege deshalb entlang dieser Vorgaben und nicht entlang eines Wunschtermins. Was wann gemacht wird, steht im Pflegekonzept – mit dem Hinweis, welche Arbeiten an feste Zeiträume gebunden sind.